Allgemeine Geschäftsbedingungen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bürodienstleistungen:

1. Allgemeines
Für alle Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Preise
Die Preise verstehen sich in EURO exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Kosten für erforderliche Büromittel, sowie Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart). Die Leistung erfolgt gegen Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Falls während der Auftragsbearbeitung Änderungen bzw. Schwierigkeiten auftreten, die bei Auftragsbestätigung nicht abzusehen waren und zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führen, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen bis zu vollständigen Bezahlung vor.

4. Lieferung, Lieferzeit
Eine Auftragsbestätigung erfolgt per Post, Telefax oder E-Mail. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und verlängert sich entsprechend, soweit erforderliche und notwendige Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig vom Auftraggeber eingereicht werden. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber vom Vertrage zurücktreten.

5. Gewährleistung, Haftung
Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. Die Gewährleistung ist dabei auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Haftung besteht nur für grob oder fahrlässig entstandenen Schaden, wobei die Haftungsgrenze bei max. 5 % des Auftragswertes liegt. Im Falle technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerung. Für das Eigentum des Auftraggebers, z.B. Manuskripte, Originale usw., wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu.

6. Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts von bereits erteilten Aufträgen von Seiten des Auftraggebers berechnen wir eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages für den entgangenen Gewinn bzw. schon erstellte Schreibarbeiten.

7. Datenschutz
Wir versichern die vertrauliche Behandlung der uns überlassenen Daten. Wir verpflichten uns, über sämtliche bekannt werdenden Betriebsinterna des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Ihre Daten werden nach Begleichung der Rechnung umgehend gelöscht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 48653 Coesfeld. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen dieser AGB weiterhin wirksam.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsarbeiten:

1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.


2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


3. Ausführung und Mängelbeseitigung
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.


4. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in maximal in Höhe des Auftragswertes. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.


5. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.


6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des Ausgangstextes ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge inkl. der Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.

Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.


7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.


8. Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 48653 Coesfeld. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen dieser AGB weiterhin wirksam.